Aktuelle Information

Die Grundsteuerreform steht vor der Tür. Voraussichtlich im April 2022 werden alle Bürger für jedes Grundstück in ihrem Eigentum ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten. Diesen Schreiben können Sie entnehmen, für welche Grundstücke Sie zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet sind. Weiterhin werden die Schreiben das Aktenzeichen des zuständigen Finanzamtes sowie Angaben zu den Grundstücken wie Grundstücksart, Eigentumsverhältnisse und weitere Besonderheiten  wie Erbbaurechte enthalten. Die Grundsteuererklärungen sind im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 in elektronischer Form beim Finanzamt über das Elster-Portal einzureichen. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung und Abgabe der Grundsteuererklärungen behilflich. Bitte beachten Sie, dass uns erteilte Vollmachten in Steuersachen nicht für Zwecke der Grundsteuererklärung gelten, sodass Sie uns gesondert bevollmächtigen müssen.