Mandanten-Informationen
für SIE.

[Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht.]


|   März 2024   |   Februar 2024   |   Januar 2024   |   Bibliothek - Themen von A bis Z   |

 

Pauschale Entgelte für geduldete Überziehungen


Der Bundesgerichtshof hat am 25.10.2016 in zwei Verfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales "Mindestentgelt" für geduldete Überziehungen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.

Es handelt sich um Preisnebenabreden, die einer Inhaltskontrolle unterliegen. Denn in den Fällen, in denen das Mindestentgelt erhoben wird, wird unabhängig von der Laufzeit des Darlehens ein Bearbeitungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt. Dieses weicht damit von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab. Denn der Preis für eine geduldete Überziehung, bei der es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, ist ein Zins und damit allein eine laufzeitabhängige Vergütung der Kapitalüberlassung, in die der Aufwand für die Bearbeitung einzupreisen ist.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!