Mandanten-Informationen
für SIE.

[Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht.]


|   April 2024   |   März 2024   |   Februar 2024   |   Bibliothek - Themen von A bis Z   |

 

Reisepreiserstattung nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer


In zwei Fällen aus der Praxis buchten die Reisenden bei einem Reiseunternehmen eine Pauschalreise. Im Reisepreis war der Transfer vom Flughafen zum Hotel inbegriffen. Auf dieser Fahrt kam es zu einem Verkehrsunfall. Die Reisenden erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Sie sehen in dem Unfall einen Reisemangel und verlangen die Rückzahlung des Reisepreises.

Der Bundesgerichtshof hat in beiden Urteilen vom 6.12.2016 den Reiseveranstalter zur Erstattung des Reisepreises verurteilt. Die Reiseleistung war insgesamt mangelhaft, weil es dem Reiseveranstalter nicht gelungen ist, die Reisenden unversehrt zu dem gebuchten Hotel zu bringen und sie deswegen auch die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen konnten.

Der Umstand, dass den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem durch den "Geisterfahrer" verursachten Unfall traf, ist für die Erstattung des Reisepreises unerheblich, weil der Reiseveranstalter die Preisgefahr (d. h. das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten) auch dann trägt, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!